Sprungnavigation:

Abmeldung - Rücktritt

Abmeldung - Rücktritt - Kündigung

a)  Durch die vhs:
     - wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
     - wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/Dozentin aus Gründen,      welche die vhs nicht zu vertreten hat, ausfällt.  
       (Gebühren werden voll erstattet)
    Wenn mindestens 1/5 der vorgesehenen Veranstaltung ausfällt, werden      die Gebühren anteilig erstattet.

b) Durch den Teilnehmenden:
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
1. Erfolgt eine Abmeldung vor Kursbeginn oder bis spätestens vor dem  2. Unterrichtstag, werden keine Gebühren fällig.
2. Ab dem 2. Unterrichtstag ist eine Abmeldung nur noch in folgenden, nachzuweisenden Fällen möglich:
         - Wohnortwechsel, berufliche Veränderung oder längere Krankheit.
Der absolvierte Kursteil ist gebührenpflichtig.
3. Ein Rücktritt aus anderen Gründen bleibt den Teilnehmern vorbehalten, jedoch ohne Rechtsanspruch auf eine Gebührenerstattung.
In den unter 2.) und 3.) genannten Fällen wird in jedem Fall eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr erhoben.                
4. Rücktritt bei Veranstaltungen mit Anmeldefrist (Studienfahrten, Wochenendseminare, Exkursionen). 
Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist die Teilnehmergebühr grundsätzlich fällig.

Seite ausdrucken