Sprungnavigation:

Allgemeines


Allgemeines, Gebühren und vieles mehr

Allgemeines, Rücktritt, Rechtsform, Sonstiges

Die Volkshochschule ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Fulda. 
Die Geschäftsstelle befindet sich im
Kanzlerpalais 
Unterm Heilig Kreuz 1
36037 Fulda 
(Postanschrift: Postfach 2052, 36010 Fulda)
Tel.: (06 61) 1 02 14 77, 14 74
Fax: (06 61) 1 02 24 71
E-Mail:    vhs@fulda.de
Internet: www.vhsfulda.de


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:   8.30 Uhr - 12.30 Uhr
                        14.00 Uhr - 16.00 Uhr (außer mittwochs)
Freitag:                   8.30 Uhr - 13.00 Uhr


Unterrichtsräume

Falls nichts anderes bei den Kursbeschreibungen angegeben ist, befinden sich die Unterrichtsräume im Kanzlerpalais (vhs-Haus). Unterrichtsräume in anderen Einrichtungen sind bei den Kursen benannt.


Ferien, Feiertage

Die vhs orientiert sich an der Ferienordnung allgemeinbildender öffentlicher Schulen des Landes Hessen.

Am Rosenmontag, an beweglichen Ferientagen
sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.


Haftung

Die vhs kann keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der vhs-Besucher übernehmen.


Datenschutz

Persönliche Daten gem. Bundesdatenschutzgesetz werden nur vhs-intern gespeichert und verwandt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Programm

Jeweils für das Frühjahrs- und Herbstsemester erscheint ein aktuelles Programmheft der vhs.
Das Kursangebot wird zusätzlich abschnittweise in der Presse veröffentlicht.


Prüfung
Bescheinigung

Die Kursanmeldung beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 70 % des Kurses besucht wurden.


Rücktritt /Kündigung

a)  Durch die vhs:
     - wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
     - wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/Dozentin aus Gründen,         welche die vhs nicht zu vertreten hat, ausfällt.  
       (Gebühren werden voll erstattet)
    Wenn mindestens 1/5 der vorgesehenen Veranstaltung ausfällt, werden      die Gebühren anteilig erstattet.

b) Durch den Teilnehmenden:
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
1. Erfolgt eine Abmeldung vor Kursbeginn oder bis spätestens vor dem  2. Unterrichtstag, werden keine Gebühren fällig.
2. Ab dem 2. Unterrichtstag ist eine Abmeldung nur noch in folgenden, nachzuweisenden Fällen möglich:
         - Wohnortwechsel, berufliche Veränderung oder längere Krankheit
Der absolvierte Kursteil ist gebührenpflichtig.
3. Ein Rücktritt aus anderen Gründen bleibt den Teilnehmern vorbehalten, jedoch ohne Rechtsanspruch auf eine Gebührenerstattung.
In den unter 2.) und 3.) genannten Fällen wird in jedem Fall eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr erhoben.                
4. Rücktritt bei Veranstaltungen mit Anmeldefrist (Studienfahrten, Wochenendseminare, Exkursionen). 
Bei einer Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist die Teilnehmergebühr grundsätzlich fällig.

Seite ausdrucken