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- Abmeldung / Kündigung
Unterrichtsverträge können nur zum 31. August und 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 15. Januar bzw.15. Juli der Schulleitung vorliegen. Während des Schulhalbjahres ist eine Kündigung nur aus zwingendem Anlass (z.B. längere dauernde Krankheut oder längere Abwesenheit vom Schulort) und mit Zustimmung der Schulleitung möglich. - Antrag auf Gebührenermäßigung - PDF

- Lastschrift - Einzugsermächtigung - PDF



